AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

… der `tm studios visuelle medien GmbH´, und der `tm studios werbeproduktionen GmbH´,
mit allen Niederlassungen, sowie ihrer angeschlossenen Unternehmen – im Folgenden `tm´

Stand August 2019 | Fürth, den 20.09.2019

 

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1   Jegliche Dienstleistung seitens `tm studios visuelle medien GmbH´ und ihrer verbundenen Firmen und Niederlassungen, nachfolgend
`tm´, sowohl konzeptioneller, strategischer und beratender Art, als auch produktiver Natur, wie die Erstellung und Bereitstellung digitaler
und analoger Medien aller Art, sowie deren Lizenzierung, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen,
nachfolgend `AGB´.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Beratungs-, Produktions- und Lizenzverträge und Geschäftsbeziehungen im Allgemeinen sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2   Abweichungen von diesen `AGB´ werden nur wirksam, insofern sie von `tm´ schriftlich bestätigt sind.

1.3   Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nachfolgend `Kunde´, die von diesen `AGB´ abweichen werden generell nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn `tm´ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall kann diesen durch schriftlich erfolgte Annahme Gültigkeit eingeräumt werden.

1.4  Geschäftsbedingungen eines Auftragnehmers, Dienstleisters, Lieferanten von `tm´ nachfolgend `Lieferant´, die von diesen `AGB´ abweichen werden generell nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn `tm´ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall kann diesen durch schriftlich erfolgte Annahme, z.B. bei der Bestellung oder Auftragsbestätigung seitens `tm´ Gültigkeit eingeräumt werden.

1.5   Vereinbarungen, Zusicherungen und Nebenabreden durch Mitarbeiter und andere Beauftragte von `tm´, die über den Inhalt eines
jeweiligen anfrage- und auftragsspezifischen Vertrages bzw. einer Bestellung auf Grundlage bzw. einschließlich dieser `AGB´ hinausgehen, sind ebenso nur
gültig, soweit schriftlich durch `tm´ bestätigt.

 

2. Angebot, Auftragserteilung, Auftragsannahme sowie Auftragsvergabe und Bestellungen durch `tm´

2.1   Kostenvoranschläge und Angebote von `tm´ sind unverbindlich. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, wenn nicht anders ausgewiesen.
Die Annahme des Auftrags erfolgt in der Regel nach Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden, bzw. Gegenzeichnung des Angebotes.

2.2   Kostenerhöhungen braucht `tm´ nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
Ausgenommen hiervon sind Änderungen des `Kunden´ hinsichtlich des Auftragsumfangs, der Abwicklungsart, des Termins oder Fremdwährungseinfluss.

2.3   Muss zur Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist `tm´ bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des `Kunden´ einzugehen.

2.4  Bestellungen seitens `tm´, seiner Bevollmächtigten oder `Kunden´ zur Erfüllung des `tm´ übertragenen Auftragsziels bei Dritten – z.B. Equipment- bzw. Material-Dienstleister – sowie Auftragsvergaben an Dritte seitens `tm´ – z.B.  gestalterische Dienstleister, Dienstleister aus der Modell- und Darstellerbranche, Visagisten, etc. – nachfolgend `Lieferant´ – erfolgen zu unseren `AGB´ – auf vorstehenden Punkt 1. wird vorsorglich verwiesen.
Unabhängig von vereinbarten Zahlungsmodalitäten und dem vereinbarten Rechnungsempfänger behält sich `tm´ vor dem `Lieferanten´ bei verspäteter, nicht vollständiger oder nicht sachgemäßer Lieferung – bei Material- und Equipment – sowie bei schuldhaftem Nicht- oder verspätetem Erscheinen – bei Buchungen von Modellen oder gestalterischen Dienstleistern – eine Ausgleichspauschale in Rechnung zu stellen.
Die Pauschale wird bezogen auf die Ausfallzeiten des Teams entsprechend üblicher unterlegter Teampauschalen seitens `tm´, zuzüglich üblicher Pauschalen weiterer gebuchter Dienstleister.  Ausfallzeiten für einen kompletten Produktionstag, u.a. bei Nichterscheinen bzw. nicht termingerecht erfolgter Lieferung werden mit 2.500,00 € in Rechnung gestellt. Für Ausfallzeiten bis zu einem halben Tag werden 1.500,00 € berechnet.

2.5   Bearbeitungen seitens `tm´ oder Bestellungen bei, bzw. Buchungen von Zulieferern seitens `tm´, seiner Bevollmächtigten oder `Kunden´, ein angebotenes Projekt betreffend, die vor Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung, auf Grund einer gebotenen Dringlichkeit, nur durch mündliche Absprachen entstehen, gelten als Auftragsannahme zu Angebotsbedingungen auf Grundlage dieser `AGB´.

2.6   Sonderwünsche des `Kunden´, abweichend vom ursprünglichen Vertragsinhalt und Gegenstand des entsprechenden Angebotes, werden erfüllt. Daraus resultierende Mehrkosten werden nicht zwangsläufig angezeigt und werden gesondert berechnet.
Ist dazu die Beauftragung Dritter erforderlich, erfolgt diese automatisch im Einverständnis des `Kunden´ und auf seine Rechnung.

2.7   Werden nach Vertragsabschluss und Bearbeitungsbeginn kundenseitig Leistungsvorgaben verändert, die Mehraufwand, oder zusätzliche Leistungen oder Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit seitens `tm´ bedingen, oder werden zusätzliche Leistungen erforderlich, da der `Kunde´ selbst nicht rechtzeitig bei einer ihm obliegenden Leistung im Rahmen der Vertragsabwicklung mitgewirkt hat, ist `tm´ berechtigt, eine zusätzliche Vergütung im Verhältnis zum ursprünglichen Angebot zu fordern.

2.8   Der `Kunde´ darf `tm´ zur Information zum Zweck der Angebotserstellung und für die Aufnahme der Arbeiten nur solche Informationen, Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter.
Der `Kunde´ hat `tm´ von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.9   Die `tm´ zur Erfüllung eines Vertrags oder von vorvertraglichen Maßnahmen im Rahmen eines Auftragsverhältnisses oder Angebotserstellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) werden auf der Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO verarbeitet.
Weitere Informationen zum Datenschutz (Auskunftsrechte, Löschung etc.) sind unter https://www.tmstudios.de/datenschutz abrufbar.

 

3. Lieferung und Auftragsabnahme, Gewährleistung

3.1   `tm´, bzw. der von `tm´ beauftragte Autor der erstellten Medien, des Konzeptes, der Leistungen im Allgemeinen, stellt die Medien, Bilder, Filme, Texte, etc. zur Endabnahme zusammen, die dem `Kunden´ bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt werden.
Nutzungsrechte werden nur an den Produktionsbestandteilen eingeräumt, die der `Kunde´ als vertragsgemäß abnimmt.
Dies gilt insbesondere für alle erstellten visuellen Medien, wie Fotos, Filme, EBV- und Grafikarbeiten.

3.2   Die Abnahme der Leistung durch den `Kunden´ bezieht sich auf Inhalt und Funktionalität. Die Leistungen sind unverzüglich nach Lieferung oder Bereitstellung vom `Kunden´ entsprechend zu überprüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung der Mängel geltend zu machen und müssen schriftlich erfolgen.
Mit Ablauf von zwei Wochen nach der Lieferung oder Bereitstellung der Leistung kann der `Kunde´ etwaige Mängel nicht mehr geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Produktion als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3.3   Wird ein gewährleistungspflichtiger Mangel festgestellt, so ist `tm´ zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzleistung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Stornierung des Vertrages verlangen.
Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der von `tm´ gelieferten Leistung selbst entstanden sind, bleiben ausgeschlossen, soweit `tm´ nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3.4   Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel an der gelieferten Leistung auf unsachgemäßem Eingriff, Bedienung, Veröffentlichung oder Nutzung derselben, seitens des `Kunden´ oder Dritter, vom `Kunden´ beauftragter weiterer Dienstleister beruhen.
Soweit `tm´ vertraglich die Dienstleistungen Dritter, bzw. Weiterverarbeiter, wie z.B. Druckereien, Produktionsdiensleister, oder sonstiger Service Provider, an den `Kunden´ lediglich weiterreicht, beschränkt sich die Haftung von `tm´ auf die sorgfältige Auswahl des Service Providers.
Gleiches gilt, soweit sich `tm´ zur Bereitstellung der Leistung (z.B. Web-Hosting) dritter Personen bedient. `tm´ sichert zu, nur mit am Markt anerkannten Dienstleistern zusammenzuarbeiten.

3.5   Im Falle eines, mit der Produktionsdienstleistung verknüpften Verkaufs, oder einer vertraglich vereinbarten Nutzung von Hardware und/oder Software, beschränkt sich die Haftung von `tm´ auf diejenige des Herstellers und Lieferanten von `tm´.
`tm´ verpflichtet sich, im Bedarfsfall die ihr zustehenden Ansprüche an den `Kunden´ abzutreten.
Soweit `tm´ in Kombination mit einer Produktionsdienstleistung dem `Kunden´ Hardware, wie Speichermedien, etc. zur vorübergehenden Nutzung überlässt, geschieht dies auf Gefahr und Risiko des `Kunden´.`tm´ hat insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

3.6   Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf höhere Gewalt oder andere von `tm´ nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Gleiches gilt, falls der Kunde Vorleistungen zu erbringen hat, oder zur Erstellung der Leistung von `tm´ mitwirken muss und dem nicht entsprechend der Vereinbarungen nachkommt, oder wenn der `Kunde´ von sich aus Leistungsvorgaben ändert.

 

4. Produktionshonorar und Nebenkosten, Zahlungen

4.1   Wird die, für die Arbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die `tm´ nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist im Falle eines vereinbarten Pauschalhonorars dieses entsprechend zu erhöhen.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält `tm´ auch für die Zeit, um die sich die Arbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

4.2   Der `Kunde´ hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die `tm´ im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z B. für Material – analog wie digital, Hosting-, Übertragungsgebüren, Laborarbeiten,
produktionsbedingten Verwaltungskosten, Kosten für zugebuchte Kräfte, wie Modelle, Stylisten, Dekorateure, Regisseure, etc., sowie Druck- und Veröffentlichungskosten und Aufwendungen für Reisen, wie Spesen und Unterkunft, etc.).

4.3   Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der beauftragten Leistung sofort fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann `tm´ Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

4.4   Alle zu übertragenden Nutzungsrechte, entsprechend des angebotetenen und vom Kunden bestätigten Leistungsumfangs – auch Rechte von `tm´ zugebuchten Zulieferern wie Modellen, etc. – erwirbt der `Kunde´ erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

4.5   Zu allen vom `Kunden´ zu zahlenden Honoraren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Gegebenenfalls gilt dies auch für die, unter gewissen gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich fälligen, Sozialabgaben.

4.6   Im Fall des Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 3,5 % über dem geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank geschuldet; außerdem ist `tm´ zur Zurückbehaltung der Leistung, auch aus anderen Aufträgen, berechtigt.
Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.

 

5. Nutzungsrechte

5.1   Der `Kunde´ erwirbt an den von `tm´ erbrachten Produktionsdienstleistung, insbesondere an visuellen Medien, wie Bildern, Filmen, Grafik-, Layout- und Konzeptleistungen, nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang und für den vertraglich vereinbarten Zweck, entsprechend des Angebotes.
Sind keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen besteht das Nutzungsrecht in der Regel für ein Jahr. Dies schließt enthaltene Positionen weiterer Zulieferer, wie Modelle, Stylisten, Regisseuren, Konzeptionern etc., ein.
Bei Absicht einer nachträglichen Nutzungsausweitung obliegt es dem `Kunden´ diese rechtzeitig anzuzeigen und gegebenenfalls Nachkalkulationen anzufordern.
Generelle Eigentumsrechte an erstellten Medien werden im Regelfall nicht übertragen.
Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt `tm´ berechtigt alle Produktionsdienstleistung im Rahmen seiner Eigenwerbung und zu Präsentationszwecken zu verwenden

5.2   Die Übertragung und Einräumung der vom `Kunden´ erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an Geschäftspartner und assoziierte Unternehmungen des `Kunden´ oder Veröffentlichungsorganen wie z.B. Redaktionen eines Verlags, Onlinedatenbanken, o.ä. bedarf der schriftlichen Zustimmung von `tm´.

5.3   Eine Nutzung aller überlassenen und gelieferten Medien ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.
Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Retusche, Montage, foto- und filmtechnische Verfremdung, Colorierung, sowie Umarbeitung von überlassenen Film-, Konzept-, Layout- und Software-Komponenten) bedarf der vorherigen Zustimmung von `tm´.
Hiervon ausgenommen sind lediglich Post-Produktionsverfahren, wie Säuberung, bzw. Druckfertigmachung, Schnittanpassung oder andere dienliche Weiterverarbeitung im Sinne der ursprünglich vertraglich verabschiedeten konzeptionellen Grundlagen.

5.4   Bei jeder Medienveröffentlichung ist `tm´ als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild, Film, bzw. sonstigem Erzeugnis erfolgen und ist üblicherweise `tm studios´ in Kleinschreibweise (ggf. mit zusätzlicher Nennung des Autors), sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.

 

6. Datenvorhaltung, Archivierung, Anforderung von Medien aus dem Archiv

6.1   `tm´ verpflichtet sich nicht die erstellten, bzw. verarbeiteten Medien-, Produktions- und jegliche Arbeitsdaten zu archivieren, außer dies ist ausdrücklicher, schriftlicher Bestandteil des maßgeblichen bzw. eines weiteren geschlossenen Dienstleistungsvertrages zwischen dem `Kunden´ und `tm´.

6.2   Medien, die der `Kunde´ aus dem Archiv von `tm´ anfordert, soweit vorhanden, werden zur Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Liefernachweises zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb dieser Frist kein weiterer oder erneuerter Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an `tm´ zurückzugeben bzw. ist eine Weiterverwendung oder Übertragung und Bereitstellung an Dritte zu unterlassen.

6.3   Mit der bloßen Überlassung der Medien zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung von `tm´ bzw. eines neuen oder erneuerten Lizenzvertrages.

6.4   Die Verwendung der Medien als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Dritten, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

 

7. Digitale Medienverarbeitung und -speicherung, insbesondere visuelle Medien – Bild und Film

7.1   Die Vervielfältigung und Digitalisierung analoger Medien und die Weitergabe von digitalen Medien durch web-gestützte Datenübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Formen der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

7.2   Alle erstellten Mediendaten dürfen nur für die im ursprünglichen Vertragsinhalt und Gegenstand formulierten Zwecke des `Kunden´ und nur für die Dauer des dort eingeräumten Nutzungsrechts digital archiviert werden.
Die Speicherung der Mediendaten in Online-Datenbanken, Cloud-Diensten oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen `tm´ und dem `Kunden´.
Der `Kunde´ hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass eine unsachgemäße, unkontrollierte Weitergabe der Medien, über den vereinbarten Nutzungszweck hinaus, unterbleibt.

7.3   Bei eigenständiger digitalen Erfassung der Mediendaten, kundenseitig, muss der Name `tm studios´ in Kleinschreibweise (ggf. mit zusätzlicher Nennung des Autors), mit den Mediendaten elektronisch verknüpft werden.
Der `Kunde´ hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Daten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und `tm´ jederzeit als Urheber der Medien identifiziert werden kann.

 

8. Schutzrechte Dritter

8.1   Sofern `tm´ nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten und von `tm´ verarbeiteten oder im Rahmen der Projektbearbeitung für den `Kunden´ von `tm´ angekauften Medien, die Einwilligung zu einer Nutzung erteilt haben, obliegt die Einholung, der im Einzelfall notwendigen Einwilligung dem `Kunden´.
Dies gilt auch und im Besonderen für Medien aus Wort, Bild, Film, Musik oder künstlerischer Leistung jeglicher Natur.
Gegebenenfalls müssen die notwendigen Einwilligungen bzw. Veröffentlichungsgenehmigungen Dritter (z.B. Sammlungen, Museen etc. oder auch externe Dienstleister von `tm´) nach der Einholung an `tm´ zu Dokumentationszwecken übermittelt werden.
Dem `Kunden´ obliegt diesbezüglich in jedem Fall eine Informationspflicht an `tm´.

8.2   `tm´ übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner überstellten Produktionsdienstleistungen. Der `Kunde´ ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte, Dritter verletzt werden.

 

9. Geheimhaltung, Datenschutz, Haftung und Schadensersatz

9.1   `tm´ gewährleistet, dass alle Personen, die von `tm´ mit der Abwicklung eines Projekts betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
Kundensensible Daten werden von `tm´ vertraulich behandelt und nach dem jeweiligen Stand der Technik und den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien geschützt.
Die `tm´ zur Erfüllung eines Vertrags oder eines Auftragsverhältnisses freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) werden auf der Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO verarbeitet.
Weitere Informationen zum Datenschutz (Auskunftsrechte, Löschung etc.) sind unter www.tmstudios.de – Datenschutz abrufbar.

9.2   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber `tm´, wie auch im Verhältnis zu ihren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

9.3   Von `tm´, seiner Bevollmächtigten oder `Kunden´ zur Erfüllung des `tm´ übertragenen Auftragsziels beauftragte Dritte – z.B.  gestalterische Dienstleister, Dienstleister aus der Modell- und Darstellerbranche, Visagisten, etc. – bzw. `Lieferanten´ – z.B. Equipment- bzw. Material-Dienstleister – sind zur Geheimhaltung bezogen auf die ihnen übermittelten Auftragsdaten und Dokumente verpflichtet.
Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Daten, Dokumente oder weiterer, während der Bearbeitung des Auftrags entstandenen Bild-, Film-, Ton- oder Textdokumente – z.B. in Social-Media-Kanälen – ist untersagt.
Jegliche Weitergabe erfordert aus datenschutzrechtlichen Gründen und eventuell bestehender Geheimhaltungsvereinbarungen immer eine schriftliche Einwilligung seitens `tm´ bzw. betroffener `Kunden´ und Personen.

9.4   Die Überstellung bzw. Zusendung und Rücksendung von Informationen und Materialien, die zur Erstellung von zu erbringenden Leistungen seitens `tm´ benötigt werden, erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des `Kunden´.
`tm´ haftet nicht für die, für die Leistungen von `tm´ übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Liefert der `Kunde´ für Dienstleistungen von `tm´ Materialien zu, so haftet der `Kunde´ dafür, dass er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zugelieferten Materialien verfügt, die im Rahmen des Projekts für den Einsatz und die Nutzung der Dienstleistung von `tm´ benötigt werden.
Der `Kunde´ stellt `tm´ von jeglichen Ansprüchen frei, die gegen `tm´ von dritter Seite wegen der Veränderung, Übertragung oder sonstigen Verwertung solcher Materialien, Programme, Daten, Informationen, Bild-, Film- und Tonmaterial etc. geltend gemacht werden.

9.5   Die Überstellung bzw. Zusendung und Rücksendung von erbrachten Leistungen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des `Kunden´.

9.6   `tm´ haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen nicht bereitgestellt werden können. `tm´ haftet nicht für entgangenen Gewinn. `tm´ haftet auch nicht für indirekte Schäden.
`tm´ haftet lediglich dafür, dass verwendete Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik auf Virenfreiheit geprüft werden. Dies gilt auch für etwaiges Datenmaterial, das `tm´ vom `Kunden´ zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt wird. Eine weitergehende Haftung für Virenfreiheit wird ausgeschlossen.

9.7   Gehen digitale oder analoge Medien jeglicher Art im Risikobereich des `Kunden´ verloren oder werden Medien in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung ausschließt, so hat der `Kunde´ Schadensersatz zu leisten.
`tm´ ist in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz in Höhe der mit dem Auftrag verbundenen gesamten Erstellungskosten zu verlangen;
Im Falle von digital oder analog erstelltem Bild-, Film- oder Tonmaterial mindestens von 1.000,00 € für jedes Original und von 200,00 € für jedes Duplikat.
Ausnahme hiervon wird gewährt, soweit der `Kunde´ nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt `tm´ vorbehalten.

9.8   Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines im Zuge der Beauftragung entstandenen Mediums, egal ob in analoger oder digitalisierter Form, oder wenn digitale Medien durch unsachgemäße, unkontrollierte Speicherung, unbeabsichtigt weitergegeben bzw. veröffentlicht werden, über den vereinbarten Nutzungszweck hinaus, so hat der `Kunde´ Schadensersatz zu leisten.
`tm´ ist in diesem Fall berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Medium und Einzelfall.
Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt `tm´ vorbehalten.

9.9   Unterbleibt bei einer Veröffentlichung visueller Medien die Benennung des Autors `tm studios´ (Ziffer 5.4) oder wird der Name `tm studios´ mit dem digitalen Datensatz nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 7.3), so hat der `Kunde´ eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens 200,00 € pro Medium und Einzelfall. `tm´ bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten

 

10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

10.1   Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.2   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3   Gerichtsstand ist der Firmensitz der `tm studios visuelle medien GmbH´ in Fürth, Bayern.